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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen enthalten die Bestimmungen, unter denen InSecTeam Software liefert bzw. als Auftragnehmer für den Auftraggeber die jeweils in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) zu spezifizierenden Dienst- und Werksleistungen erbringt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt InSecTeam nicht an, es sei denn, daß sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Alle Vereinbarungen sind in diesen Geschäftsbedingungen und im Vertrag (Auftrag) schriftlich niedergelegt.
Sicherheitsdienstleistungen
Auftraggeber und InSecTeam sind sich darüber einig, dass eine absolute Sicherheit nicht erreichbar ist. Die von InSecTeam erbrachten Sicherheitsdienstleistungen richten sich jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik und werden, falls zutreffend, durch einen vereinbarten geringeren Sicherheitsgrad bzw. durch die Auswahl eines weniger leistungsfähigen Produktes eingeschränkt.
Höhere Gewalt
Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhen, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien oder Quarantänemaßnahmen oder ähnliche vergleichbare Umstände die vertraglichen Verpflichtungen einer der Vertragsparteien nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, so ist diese Vertragspartei von der Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung befreit. Die entsprechende Vertragspartei ist jedoch verpflichtet, die andere Vertragspartei über Fälle der höheren Gewalt unverzüglich zu unterrichten.
Nach dem Wegfall der Einwirkungen der höheren Gewalt einigen sich die Vertragsparteien darüber, ob und in welcher Weise die vertraglichen Verpflichtungen der betreffenden Vertragspartei zu erbringen sind.
Während der Zeit, in der eine Vertragspartei an der Erbringung ihrer Leistungen infolge höherer Gewalt verhindert ist, ist die andere Vertragspartei von der Erbringung der Gegenleistung befreit.
Haftung
Soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, sind Haftung und Schadensersatzleistungen von InSecTeam wie folgt eingeschränkt:
- Die Haftung von InSecTeam ist beschränkt auf unmittelbare Personen- und Sachschäden. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere eine solche für Vermögensschäden.
- InSecTeams Haftung für Datenverluste ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand, wie er sich ergibt, wenn der Auftraggeber gefahrentsprechend und regelmäßig Sicherungskopien angefertigt hat. InSecTeam haftet nicht über den Aufwand hinaus, der sich in dem Fall ergibt, daß der Auftraggeber sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- InSecTeams Haftung bei Schäden, die durch Computerviren und vergleichbare Einwirkungen entstanden sind, ist auf die Schadenshöhe begrenzt, die entstanden wäre, wenn der Auftraggeber dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzsoftware auf dem Stand der Technik entsprechende Weise eingesetzt hätte.
- Die Schadensersatzpflicht von InSecTeam ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf seiten InSecTeams - gleich aus welchem Rechtsgrund (Verzug, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluß, positive Forderungsverletzung, Schutzrechtsverletzungen, unerlaubte Handlung u.a.) - im Rahmen eines Auftrags auf höchstens 50.000,00 Euro oder, wenn dieser Betrag geringer ist, auf den Auftragswert begrenzt. Bei Miet- und Wartungsverträgen gilt in diesem Zusammenhang ein Jahresentgelt als Auftragswert. Der Höchstbetrag gilt unabhängig von der Anzahl der anspruchsbegründenden Ereignisse und der anspruchsberechtigten Personen einschließlich Drittschäden.
- Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses. Der Anspruch erlischt im übrigen, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Das Recht von InSecTeam, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Datenschutz
InSecTeam und Auftraggeber sichern sich gegenseitig zu, alle im Rahmen eines Auftrags übergebenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
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